Förderanträge
Gut vorbereitet. Klar informiert. Alles, was Sie für Ihren Förderantrag benötigen: die erforderlichen Unterlagen sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wir fördern Exzellenz – verantwortungsvoll und mit langfristiger Perspektive
Eine Förderung durch die Dr. Rolf M. Schwiete Stiftung richtet sich an Projekte und Personen, deren Arbeit fachlich überzeugt und einen klaren gesellschaftlichen Beitrag erwarten lässt – in der Wissenschaft, der Bildung, der Kultur und im internationalen Verständnis.
Diese Seite soll Ihnen helfen, den Antrag präzise, vollständig und fristgerecht vorzubereiten. Viele der häufigsten Fragen beantworten wir bereits in den FAQ, damit Sie schnell Klarheit über Voraussetzungen, formale Anforderungen und Abläufe gewinnen.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft das zuständige Stiftungsgremium; eine Rückmeldung erhalten Sie im Anschluss an die jeweilige Sitzung. Wir ermutigen Sie, Ihr Projekt mit Sorgfalt darzustellen: präzise im Ziel, klar im Umfang und nachvollziehbar im Nutzen. Eine gute Vorbereitung erleichtert den Prozess und erhöht die Chance auf eine fundierte Beurteilung.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich unsere PDF-Vorlagen: den Förderantrag sowie die CV-Vorlage. Beide Dokumente senden Sie – vollständig ausgefüllt und spätestens zwei Wochen vor der nächsten Gremiensitzung – per E-Mail an info@schwiete-stiftung.com
Da sich die Sitzungstermine verschieben können, bitten wir Sie um Verständnis und empfehlen einen regelmäßigen Blick auf unsere Website.
Nächste Bewerbungsfrist für Ihren Antrag:
22. Oktober 2026
Antworten auf Ihre Fragen
Wie bewerbe ich mich für eine Förderung?
Der Förderantrag sollte so ausgefüllt werden, dass wir Ihr Projekt inhaltlich wie formal gut nachvollziehen können. Das Formular selbst haben wir bewusst schlank gehalten; umso wichtiger ist eine präzise Darstellung Ihres Vorhabens: Bitte beschreiben Sie Ziel, Inhalt, Umfang und geplanten Verlauf so klar und konkret wie möglich. Falls nötig, können Sie eine weiterführende Projektbeschreibung als Anlage beifügen (bitte maximal 4 Seiten).
Geben Sie zudem unbedingt diejenige juristische oder natürliche Person an, die die Förderung erhalten soll. Die Lebensläufe der am Projekt maßgeblich Beteiligten fügen Sie bitte als Anlage bei.
Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie alle Unterlagen senden Sie per E-Mail an
info@schwiete-stiftung.com
Eine zusätzliche Weiterleitung per Post ist nicht notwendig.
Gehört mein Projekt zu den Förderbereichen der Stiftung?
Ob ein Projekt gefördert werden kann, richtet sich nach den in unserer Stiftungssatzung festgelegten Schwerpunkten. Sie bilden den verbindlichen Rahmen unseres Engagements. Innerhalb dieses Rahmens gilt: Je überzeugender die Qualität, die fachliche Exzellenz und die Relevanz Ihres Vorhabens sind, desto höher stehen die Chancen auf eine Förderung.
Da uns eine Vielzahl an Anfragen erreicht, wählen wir Projekte in einem wettbewerblichen Verfahren aus. Die besten Chancen auf eine Zusage haben Vorhaben, die durch herausragende Qualität, fachliche Exzellenz und hohe Relevanz überzeugen. Im Bereich der Medizin liegt unser Fokus dabei verstärkt auf der Förderung von absoluter Spitzenforschung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Vorfeld einer formalen Antragstellung keine inhaltliche Vorprüfung vornehmen können.
Bitte beachten Sie, dass trotz positiver Bewertung kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Jede Entscheidung wird sorgfältig und unter Berücksichtigung aller eingereichten Anträge getroffen.
Wo finde ich das Antragsformular & in welcher Sprache soll ich es einreichen?
Das Antragsformular sowie die Vorlage für den Lebenslauf können Sie direkt auf unserer Website herunterladen. Wir bitten Sie, den Antrag nach Möglichkeit in deutscher Sprache auszufüllen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, akzeptieren wir auch eine englische Fassung.
Wichtig ist eine klare und verständliche Darstellung Ihres Vorhabens – insbesondere in der Kurzbeschreibung. Auch fachfremde Leserinnen und Leser sollten Ziel, Inhalt und Umfang Ihres Projekts nachvollziehen können.
Bitte fügen Sie alle erforderlichen Anlagen bei, insbesondere die Lebensläufe der maßgeblich Beteiligten.
Zu den PDF Dokumenten für Ihren Antrag
Bis wann muss ich den Antrag eingereicht haben?
Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag spätestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung unserer Gremien ein. Diese Frist ermöglicht es uns, Ihre Unterlagen sorgfältig zu prüfen und die Anträge angemessen für die Beratung vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass wir pro Sitzung nur eine begrenzte Anzahl an Förderanträgen bearbeiten können. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Antrag möglichst frühzeitig einzureichen.
Selbstverständlich nehmen wir auch später eingehende Anträge entgegen. Diese können jedoch erst in einer der darauffolgenden Sitzungen beraten werden.
Gibt es ein Limit für die Fördersumme?
Wir geben keine starren Mindest- oder Höchstgrenzen für die Beantragung von Fördermitteln vor. Entscheidend ist, dass die beantragten Mittel in einem schlüssigen und realistischen Verhältnis zum geplanten Aufwand und den erwarteten Ergebnissen stehen.
Bitte beachten Sie, dass die Stiftung – abhängig von der Bewertung – den Förderbetrag anpassen oder eine Teilförderung aussprechen kann. Ebenso ist eine Ablehnung des Antrags möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Wie lange dauert es nach der Entscheidung bis zur Zu- oder Absage?
Ihr Antrag wird in der Regel in der jeweils nächsten Sitzung unserer Gremien beraten und bewertet. Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, in der wir Ihnen die Entscheidung mitteilen und – falls erforderlich – weitere Schritte erläutern.
Wer entscheidet über die Förderung?
Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet die Stiftung auf Grundlage der Beratung in ihren zuständigen Gremien. Dort werden alle eingereichten Anträge geprüft, bewertet und abschließend beschlossen.
Wie hoch ist die Zusagequote?
Eine feste Zusagequote erheben wir nicht. Die Erfolgschancen eines Antrags hängen maßgeblich von der fachlichen Qualität, der überzeugenden Zielsetzung und der Relevanz des Projekts ab. Entscheidend ist, ob Ihr Vorhaben inhaltlich trägt und im Rahmen unserer Förderbereiche eine nachvollziehbare Wirkung erwarten lässt.
Was sind Gründe für eine Absage?
Über die konkreten Gründe einer Absage können wir im Einzelfall keine Auskunft geben. Grundsätzlich gilt jedoch: Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Projekt inhaltlich überzeugt, zu unseren Förderbereichen passt und im Vergleich zu den weiteren eingereichten Anträgen Priorität erhält.
Kann ich meinen Antrag nach einer Absage erneut einreichen?
Grundsätzlich ist eine erneute Antragstellung möglich. Erfolgversprechend ist sie allerdings nur dann, wenn der überarbeitete Antrag inhaltlich deutlich gewinnt: etwa durch präzisere Zielsetzungen, zusätzliche Vorarbeiten, belastbarere Projektergebnisse oder eine klarere Darstellung des erwartbaren Nutzens. Eine bloße Wiederholung des ursprünglichen Antrags verbessert die Förderchancen in der Regel nicht.
Reiche ich meinen Antrag per Post oder E-Mail ein?
Wir bitten Sie, Ihren Antrag per E-Mail einzureichen. Das erleichtert die Weiterverarbeitung und beschleunigt den Ablauf. Bitte senden Sie alle Unterlagen vollständig an
info@schwiete-stiftung.com
Können die Fristen umgangen werden?
Die Fristen sind verbindlich und können nicht umgangen werden.
Gibt es eine erste Einschätzung zur Förderung vorab?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Vorfeld einer offiziellen Antragstellung keine inhaltliche Beurteilung von Projektskizzen oder Vorhaben vornehmen können. Aus diesem Grund sind vorab auch keine persönlichen Vorgespräche oder Treffen vorgesehen. Eine Evaluierung der Qualität und der Passfähigkeit zu unserem Förderprofil erfolgt ausschließlich durch unsere Gremien im Rahmen des regulären Begutachtungsprozesses.
Palais Lanz 2026