Erbschaftsteuer
Das BVerfG entscheidet wohl im Juli 2014 über die anstehende Frage der Verfassungswidrigkeit des geltenden ErbStRechts.
Die Entstehung des lateinisch anmutenden Textes (die meisten Wörter sind tatsächlich Latein, der Text ergibt allerdings keinen Sinn) ist nicht eindeutig belegt. Es hält sich allerdings hartnäckig das Gerücht, der Text sei erstmals im 16. Jahrhundert verwendet worden. In den frühen Jahren des Bleisatzes soll ihn ein unbekannter Buchdrucker für ein Musterbuch verwendet haben.
Höchstwahrscheinlich hat er jedoch einen korrekten Auszug aus einem lateinischen Klassikertext als Mustertext verwendet; denn offenkundig handelt es sich bei Lorem Ipsum um verstümmelte Bruchstücke aus Ciceros Werk De Finibus Bonorum et Malorum [1] (Abschnitte 1.10.32 und 1.10.33).
Sie machen den Eindruck, als seien sie in Unkenntnis der Abkürzungstechnik, wie sie im frühen Buchdruck noch üblich war, aus einem Druck (bzw. einer unvollständigen Abbildung eines Druckes, deshalb die fehlenden Zeilenenden) abgeschrieben worden — die Vermutung liegt nahe, dass dies erst in jüngster Vergangenheit geschah:
Neque porro quisquam est qui dolorem ipsum quia dolor sit amet, consectetur, adipisci velit, sed quia non numquam eius modi tempora incidunt, ut labore et dolore magnam aliquam quaerat voluptatem. ut enim ad minima veniam …
Populär wurde der Text, als er in den 1960er Jahren (in Auszügen) auf Letraset-Bögen verwendet wurde. Später wurden Varianten von Lorem Ipsum auch in verschiedenen DTP-Programmen (z.B. PageMaker) verwendet.